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   OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96   

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https://dejure.org/1997,10284
OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96 (https://dejure.org/1997,10284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.1997 - 4 L 3566/96 (https://dejure.org/1997,10284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 1997 - 4 L 3566/96 (https://dejure.org/1997,10284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 43 Abs. 1 SGB I; § 41 SGB VIII; § 75 VwGO
    Sozialleistungsträger; Zuständigkeitsstreit; Untätigkeitsklage; Vorläufige Leistung; Bewilligungszeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialleistungsträger; Zuständigkeitsstreit; Untätigkeitsklage; Vorläufige Leistung; Bewilligungszeitraum

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96
    Denn von dieser Regel gilt eine Ausnahme jedenfalls dann, wenn die Behörde im Interesse der Effektivität der Hilfegewährung die Hilfe ausnahmsweise nicht nur für den nächstliegenden Zahlungszeitraum, sondern ausnahmsweise für einen weiterreichenden Zeitraum bewilligt hatte und nach Einstellung der bewilligten Hilfe um deren Weitergewährung für den Rest des Bewilligungszeitraumes gestritten wird (Urt. d. BVerwG v. 8. Juni 1996 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 4 L 5816/96

    Sozialhilfeträger; Zuständigkeitsstreit; Wahl des Leistungsträgers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96
    Weil es Sinn und Zweck der Regelung in § 43 SGB I ist, einen Hilfesuchenden vor Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen mehreren Leistungsträgern zu schützen, diese Streitigkeiten vielmehr in Erstattungsverfahren nach §§ 102 ff. SGB X austragen zu lassen, kann der Hilfesuchende seine Bestimmung des "zuerst angegangenen" Leistungsträgers auch und erst recht dann (später) noch treffen, wenn ein Zuständigkeitsstreit erst später offenbar wird (Urt. d. Sen. v. 22. Jan. 1997 - 4 L 5816/96 -, FEVS 47, 507 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.05.1994 - 4 B 56.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen den Grundsatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nach § 41 SGB VIII begründet ist, weil er aus den vom Verwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1994 (4 B 56/94) dargelegten Gründen jedenfalls als Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 72 BSHG gegeben ist.
  • OVG Niedersachsen, 10.04.1997 - 4 L 3821/96

    Zuerst angegangener Leistungsträger; Bestreiten der Leistungspflicht; Bestehen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96
    Seine, eventuell erst spätere, Entscheidung zur Bestimmung des "zuerst angegangenen" Leistungsträgers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß er ihn für leistungspflichtig hält und deshalb "endgültige" Leistungen von ihm begehrt (Beschluß des Senats v. 10. April 1997 - 4 L 3821/96 - und Urt. v. 23. Juli 1997 - 4 L 4185/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07

    Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der

    Hinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht über eine auf die Gewährung von laufenden Leistungen der Sozialhilfe gerichtete Untätigkeitsklage entschieden hat, bei der sich nach der Rechtsprechung des Senats die gerichtliche Überprüfung auf den Zeitraum beschränkt, innerhalb dessen die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 2 VwGO regelmäßig unzulässig ist und die Behörde deshalb nicht mit einer Klageerhebung zu rechnen brauchte (Senatsbeschl. v. 15.2.2007 - 4 LA 278/07 -, v. 2.7.2001 - 4 PA 2063/01 -, v. 1.9.2000 - 4 L 406/00 - und Senatsurt. v. 26.11.1997 - 4 L 3566/96 -).
  • VG Gera, 10.11.2004 - 6 E 1866/04

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeitsstreit;

    Die strittige Frage, wer der zuerst angegangene Sozialhilfeträger im Sinne des § 43 Abs. 1 SGB I ist, kann offen bleiben (vgl. einerseits OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 26. November 1997 - 4 L 3566/96 -, und vom 10. April 1997 - 4 L 3821/96 -, andererseits BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 12 CE 95.2256 -, jeweils zitiert nach juris, zuerst angegangen ist nur derjenige Träger, an den sich der Hilfebedürftige mit einem Eilantrag gewendet hat).
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